Aktualisierung 18.06.2012
Sommerzeit ist für die meisten Menschen auch Reisezeit und damit auch für viele die schönste Zeit des Jahres. Viele Menschen reisen gerne ins Ausland.
Leider kann auch diese schöne Zeit von unvorhergesehenen Ereignissen negativ beeinflusst werden. Dazu gehören z. B. eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland.
Nun sind zwar zwischenzeitlich die meisten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert, jedoch ist der Krankenversicherungsschutz eben auf die Verhältnisse in Deutschland abgestimmt. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Versicherungsschutz in der GKV oder der PKV besteht.
Es ist daher dringend zu empfehlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung kostet je nach Anbieter für eine Einzelperson zwischen 5 und 20 Euro und für Familien zwischen 15 und 40 Euro pro Jahr und gilt für beliebig viele Urlaubsreisen mit einer Dauer von jeweils maximal 42 bis 70 Tagen. Bei einigen Anbietern zahlen Menschen ab einem bestimmten Alter eine erhöhte Prämie, bzw. sind gar nicht mehr versicherbar. Hier bitte die individuellen Beiträge beachten.
Vom finanziellen Aufwand her ist eine Reisekrankenversicherung also zu vernachlässigen. Der Nutzen ist allerdings von sehr großer Bedeutung. Zwar gilt die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU und in Ländern, mit denen ein Abkommen im Bereich Sozialversicherungen besteht, die Leistungen sind aber beschränkt auf Notfallbehandlungen vor Ort. Auch ein privat Krankenversicherter sollte sich mit dem Thema Reisekrankenversicherung auseinander setzten. Hier kommt es auf die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen an. Bei vielen Verträgen gibt es in diesem Bereich Lücken. Prüfen Sie also bitte vor Reiseantritt sehr genau Ihren Vertrag. Außerdem kann damit auch eine ggfls. vorhandene Selbstbeteiligung vermieden werden.
Welche eklatanten Lücken sollten denn nun abgesichert werden?
An erster Stelle ist hier das Kostenrisiko für einen medizinisch notwendigen Rückflug nach Deutschland zu nennen. Ein solcher Flug kann oftmals eben nicht mit einer normalen Linienmaschine durchgeführt werden. Dafür sind spezielle Ambulanzflüge notwendig. Ein solcher Flug aus Südeuropa nach Deutschland kann dann schon einmal 15.000 Euro oder mehr kosten. Bei der Regelung zu Auslandsrücktransporten kommt es wie immer auf die Versicherungsbedingungen an. Die m. E. beste Formulierung sieht vor, dass ein Rücktransport dann von der Versicherung bezahlt wird, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Entscheidung darüber muss der behandelnde Arzt treffen können und nicht etwa ein von der Versicherungsgesellschaft beauftragter Arzt.
Weitere wichtige Kriterien:
- Werden Behandlungen auch über die Dauer des maximal möglichen Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit erbracht?
- Wie ist die Behandlung von chronischen Erkrankungen und akut auftretenden Komplikationen in der Schwangerschaft geregelt?
- Werden Leistungen für kleine Hilfsmittel und die Reparatur von Zahnersatz erbracht?
- Wird bei Kriegen und Pandemien geleistet?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist diese?
- Muss ich für die Kosten in Vorleistung gehen?
- Gibt es eine Servicenummer des Versicherers, über die ich diesen unkompliziert erreichen kann, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Wie in jeder Versicherungssparte gibt es natürlich auch bei der Reisekrankenversicherung Ausschlüsse. Also Ereignisse, bei denen der Versicherer nicht zahlt.
So zahlt der Versicherer nicht, wenn Sie sich extra wegen einer Behandlung ins Ausland begeben bzw. wenn vor Reiseantritt bereits klar war, dass sie während des Zeitraums der Reise stattfinden müssen. Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Verletzungen, Psychotherapie, reguläre Kontrolluntersuchungen, Kuren u. a. sind ebenfalls ausgeschlossen.
Zu beachten ist außerdem, dass beruflich veranlasste Reisen bei einigen Anbietern in einem speziellen (oftmals teureren) Tarifen versichert werden müssen. Und letztlich sollte unbedingt geprüft werden, ob Ihr(e) Reiseziel(e) nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Beispiele: USA und Kanada sowie Länder, für die eine Reisewarnung besteht (Auswärtiges Amt – Aktuelle Reisewarnungen und Hinweise).
Ich wünsche Ihnen eine wunderbare Urlaubszeit mit vielen interessanten Eindrücken und guter Erholung. Gönnen Sie sich eine gute Reisekrankenversicherung und bleiben Sie schön gesund!
Aktualisierung 18.06.2012
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