Ein kleines Weihnachtsgeschenk :-))

12. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Ich werde immer wieder gefragt, welche Tarife ich empfehle und warum.

Dann werde ich heute einmal das „Geheimnis“ lüften!

Ich beurteile die Pflegezusatztarife nach folgenden Punkten:

–          Wie findet die Leistungsprüfung statt?

–          Wie sieht die Nachprüfung aus?

–          Welche Leistungsmerkmale gibt es?

–          Wie sehen die Antragsfragen aus?

Meine Empfehlungen zu den verschiedenen Varianten:

Pflegetagegeld-Tarif:

–          Allianz PZTBest bis EA 69 Jahre

–          wenn älter, dann SDK

–          oder wenn zu krank, Münchener Verein „ohne“ Gesundheitsfragen

Kurz noch zur SDK: der Tarif ist ähnlich gut wie die Allianz. Es wird auch nur der Leistungsbescheid der Pflegekasse verlangt, um Leistungen zu erhalten. Es gibt ein Baukastensystem für die einzelnen ambulanten und stationären und Demenz-Leistungen. Die Antragsfragen sind auch gut geregelt, ähnlich wie bei der Allianz. Einen kleinen Haken gibt es: Der VN muss für die Minderung der Pflegebedürftigkeit sorgen. Deshalb ist der Tarif „nur“ auf Platz 2, denn die Allianz hat diesen Passus nicht im Bedingungswerk.

Pflegekosten-Tarif:

Mannheimer HUMANIS ZP06

Es wird im Januar 2013 neue Versicherungsbedingungen geben. Dort sind einige Kleinigkeiten zum Besseren angepaßt worden. Meine Anmerkungen zu Verbesserungen des Tarifes wurden intern bei der Mannheimer geprüft und auch mit berücksichtigt. Finde ich sehr innovativ!

Pflegerenten-Tarif:

IDEAL Pflegerente

 

IDEAL-Pflegerente einmal anders betrachtet

9. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Die IDEAL-Pflegerente ist meiner Meinung nach die einzige Pflegerente zurzeit auf dem Markt, die man den Kunden anbieten kann. In meinem vorigen Artikel zu den Pflegerenten habe ich schon ausführlich erklärt, dass die anderen Pflegerenten-Anbieter leider ihre BU-Bedingungen in die Pflegerenten-Bedingungen „übertragen“ haben und es somit völlig am Bedarf und an der Realität vorbei geht. Die IDEAL bietet als Versicherungsunternehmen keine BU an und demnach lesen sich die Bedingungen ganz anders, hier geht es schon viel eher Richtung Pflegebedürftigkeit!

Allerdings gibt es auch bei der IDEAL einige wenige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, die nicht ganz gelungen sind und somit habe ich bei der IDEAL einfach einmal angefragt, was sie mit den jeweiligen Formulierungen im Bedingungswerk meinen.

Der Schriftverkehr zeigt, dass sich die IDEAL mit ihrem Pflegerenten-Produkt auseinander setzt und auch gewillt ist, die Bedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer anzupassen und zu verändern. Das konnte man in der Vergangenheit schon gut beobachten.

Durch meine Anmerkungen und Fragen zu den Bedingungen und durch die Antworten der IDEAL dazu kann man Hinweise erhalten, was  im Leistungsfall evtl. nicht ganz so optimal läuft. Ich stelle Ihnen hiermit gern den Schriftverkehr zur Verfügung, welches mit der IDEAL abgesprochen ist.

Am Ende des Artikels finden Sie die Leistungsmerkmale der IDEAL-Pflegerente, die natürlich nicht ganz unwichtig sind.

Ich habe im Mai 2012 die IDEAL mit folgender Frage angeschrieben:

Reicht die Vorlage des Leistungsbescheids der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung aus, um einen Leistungsanspruch aus Ihrer Pflegerente zu erhalten?

Hier die Antwort der IDEAL:

Gemäß unseren Versicherungsbedingungen ist bei gesetzlichen Pflegepflichtversicherten das Gutachten des Versicherungsträgers der Pflegepflichtversicherung einzureichen. Der reine Leistungsbescheid ist nicht ausreichend. Wir übernehmen die im Gutachten der Pflegepflichtversicherung festgestellt Pflegestufe und erkennen diese an. Dies ist jedoch nur so lange möglich, wie die Definition der Pflegestufen in der Sozialgesetzgebung mit der in den Versicherungsbedingungen übereinstimmt.

Die Definition der Pflegestufen in den Versicherungsbedingungen ist für die Vertragsdauer verbindlich festgelegt. Unsere Versicherungsnehmer haben jedoch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, in einen Tarif zu wechseln welcher die Veränderungen der Sozialgesetzgebung berücksichtigt.

Im September 2012 habe ich eine weitere Anfrage gestellt (mit Auszügen aus den Versicherungsbedingungen der „superia PflegeSchutz“):

§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?

Erläuterungen der Pflegestufen im Sinne dieser Bedingungen

Die Bewertung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit nach dem Punktesystem bzw. des Autonomieverlustes infolge Demenz erfolgt auf Wunsch alternativ zu der Einstufung nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit Stand vom 01.01.2010.

Meine Frage: Kann sich der VN im Leistungsfall entscheiden, ob er nur die Leistung lt. SGB XI oder ob er die Günstigerprüfung auch nach dem Punktesystem möchte? Oder führen Sie automatisch die Günstigerprüfung durch?

Mehr lesen Sie hier: IDEAL Pflegerente

Alle sprechen über den Pflege-Tarif der DFV – ich auch!

3. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Die DFV möchte mit ihrem Leistungspaket überzeugen.

ABER: wie sind denn die Versicherungsbedingungen dahinter formuliert?

Im Folgenden finden Sie die Punkte, die ich nicht versicherungsnehmerfreundlich finde und meine Erklärungen dazu finden Sie am Ende der Aufführungen im angehängten PDF.

1. für die Leistungsprüfung ist das MDK-Gutachten und der Pflegebescheid einzureichen

2. wenn aus dem Pflegegutachten nicht eindeutig die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz hervorgeht, muss der Demenzkranke noch von einem separaten Facharzt untersucht werden

3. zusätzlich kann der Versicherer zur Beurteilung der Leistungspflicht weitere Auskünfte von den behandelnden Ärzten und den Angehörigen von Heilberufen, der Krankenversicherung sowie Sozialversicherungsbehörde verlangen

4. das Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit ist in angemessenen Abständen durch den medizinischen Dienst nachzuweisen

5. Beitragsbefreiung wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit längstens jedoch für insgesamt 12 Monate innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren möglich. Die Ausschlüsse zur Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind allerdings in den Bedingungen sehr umfangreich aufgeführt.

6. Der Versicherer orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften und Änderungen und entscheidet selbst, ob er neue Tarife anbietet bzw. den bestehenden Tarif anpaßt. Und was wäre im Leistungsfall?

7. der Tarif ist mit Beitragsrückgewähr möglich, allerdings erhöht sich der Beitrag immens: es gibt für den Hinterbliebenenschutz bessere und günstigere Absicherungsvarianten

8. Antragsfragen: nur 2 Fragen, aber nach allen Erkrankungen, die man sich vorstellen kann, und die Frage nach: festgestellter Pflegebedürftigkeit, BU, DU, EU und GdB mehr als 50%, es werden die letzten 5 Jahre abgefragt

Übrigens: in der VPV VolksPflege und dem Domcura Pflege ASS ist der Tarif der DFV drin. Die Tarife unterscheiden sich durch jeweils einen Baustein, der mit dazu genommen wurde (s. mein Bericht).

Mehr lesen Sie hier: Leistungsinhalte des DFV_PZV