Ausgabe 1 vom 17.10.2016
HEUTE: Die ZukunftsGarantie für Rentenversicherungen der HanseMerkur
Wer eine Rentenversicherung bei der HanseMerkur abschließt bzw. abgeschlossen hat, sichert sich für die Vertragslaufzeit eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen bei Leistungserhöhungen (Zuzahlungen, Dynamikerhöhungen, Beitragserhöhungen und Zulagen). Rechnungsgrundlagen sind z.B. Sterbetafeln, Rentenfaktor oder Garantiezins.
Was passiert, wenn man während der Vertragslaufzeit seine Beitragsraten erhöhen oder Zuzahlungen leisten möchte?
Nun ja, sollte der Versicherer überhaupt darauf eingehen, dann aus nachvollziehbaren Gründen nur, wenn sich der Rechnungszins nicht erhöht hat. Ist der Rechnungszins geringer als bei Vertragsabschluss, dann wird Ihnen der Versicherer den niedrigeren Rechnungszins vergüten.
Das ist natürlich sehr unschön und kann sehr unangenehme Folgen haben.
Die Rentenversicherungen der HanseMerkur bieten bereits seit 2007 eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen über die HanseMerkur „ZukunftsGarantie“.
So erhalten in diesem Jahr abgeschlossene Verträge die Zuordnung der aktuellen Rechnungsgrundlagen mit den Höchstrechnungszins von 1,25%. Erfolgt zum Vertrag eine Leistungserhöhung in einigen Jahren, wird geprüft, welche Rechnungsgrundlagen für eine höhere Ablaufleistung für den Kunden günstiger sind. Sollten die Rechnungsgrundlagen neben dem Höchstrechnungszins unverändert bleiben, würde bei gleichbleibenden weiteren Rechnungsgrundlagen der Rechnungszins von 1,25% erhalten bleiben.
Und wenn sich das Zinsniveau einmal erholt und der Höchstrechnungszins ansteigt, werden den Leistungserhöhungen zu HanseMerkur Verträgen – unabhängig von der ZukunftsGarantie – bedingungsgemäß der höhere Höchstrechungszins zugeordnet – und das über die gesamte Vertragsdauer!
Die ZukunftsGarantie gilt für folgende Formen der Erhöhungen:
Zuzahlungen, Beitragserhöhungen, Dynamikerhöhungen und staatliche Zulagen.
Wichtig: Die ZukunftsGarantie ist nur in den Tarifen mit Tarifzusatz „M“ enthalten.
Fehlt In Ihrem Tarif der Zusatz M, dann haben Sie keine ZukunftsGarantie!
Aus meiner Sicht ist das eine sehr gute Möglichkeit für den Verbraucher, bei Zuzahlungen und Erhöhungen von Änderungen des Rechnungszinses zu profitieren.
Die Sache hat allerdings auch einen Nachteil:
Die Ausrede, dass man ja auf dem aktuellen Zinsniveau keine langfristige Anlage treffen kann, verliert deutlich an Gewicht.
Die Originalformulierungen zur Zukunftsgarantie sind wie folgt formuliert:
a) Verbraucherinformation Basisrentenversicherung Januar 2016
Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
Beitragserhöhungen und Zuzahlungen abweichend die zu
Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, sofern die
damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter für Sie
ist. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind auf einen zusätzlichen
jährlichen Beitragsaufwand in Höhe von 24.000
EUR begrenzt. Für darüber hinaus gehende Beitragserhöhungen
und Zuzahlungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Rechnungsgrundlagen.
Rechnungsgrundlagen
(5) Die Berechnung der durch die Beitragsdynamik bewirkten
Leistungserhöhung erfolgt nach den zum Erhöhungszeitpunkt
gültigen Rechnungsgrundlagen.
Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist.
b) Verbraucherinformation Riester-Rentenversicherung Januar 2016
Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(5) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
die Zulagen abweichend die zu Vertragsbeginn gültigen
Rechnungsgrundlagen, sofern die damit berechnete Rente höher für Sie
ist.
Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, sofern die damit
berechnete Rente höher und damit vorteilhafter für Sie ist.
c) Verbraucherinformation Private Rentenversicherung Januar 2016
Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
Beitragserhöhungen und Zuzahlungen abweichend von Absatz
2 die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind auf
einen zusätzlichen jährlichen Beitragsaufwand von 10.000
EUR begrenzt. Für darüber hinaus gehende Beitragserhöhungen
und Zuzahlungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Rechnungsgrundlagen.
Rechnungsgrundlagen
(5) Die Berechnung der durch die Beitragsdynamik bewirkten
Leistungserhöhung erfolgt nach den zum Erhöhungszeitpunkt
gültigen Rechnungsgrundlagen.
Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist.
Kontakt zum Anbieter:
HanseMerkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Telefon: 040 4119-0
Telefax: 040 4119-32 57
E-Mail: info@hansemerkur.de
www.hansemerkur.de
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Die in dieser Serie geschilderten Fakten sind immer zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels gültig und werden im Regelfall nicht aktualisiert. Lassen Sie sich immer individuell beraten.