Der Pflegetagegeldtarif der Allianz ist sehr zu empfehlen.
Er hat gute Leistungen und gute und klar formulierte Versicherungsbedingungen.
Zusammenfassung des Tarifes:
- Versichert sind die Pflegestufen 3, 2 und 1 und der erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf im ambulanten und stationären Bereich und bei der Laienpflege.
- Wenn die versicherte Person anhand ihrer Pflegebedürftigkeit einer der 3 Pflegestufen zugeordnet worden ist, wird kein Betreuungsgeld gezahlt.
- Wenn die versicherte Person Leistungen aus der privaten oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung erhält oder für sie dort Leistungen beantragt worden sind, sind für uns die dort getroffenen Feststellungen über den erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf maßgebend. In diesem Fall genügt uns die Vorlage entsprechender Nachweise.
- Für die Leistungsfeststellung der Pflegestufen reicht der Leistungsbescheid aus.
- Leistungen ambulant: Pflegestufe I: 30%, Pflegestufe II: 60%, Pflegestufe III: 100% des versicherten Tagessatzes
- Höhe des Pflegetagegeldes für vollstationäre Pflege: 100% des versicherten Tagessatzes, also in allen 3 Pflegestufen
- Höhe des Betreuungsgelds:30% des für das Pflegetagegeld versicherten Tagessatzes
- Es wird nicht geleistet bei: während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, während der Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, während der Durchführung von Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen
- Beitragsbefreiung gibt es ab festgestellter Pflegestufe 3
- Erhöhung des Tagegeldsatzes: Solange die versicherte Person noch nicht 69 Jahre alt ist, wird der Tagessatz alle 36 Monate um 10%, jedoch um mindestens 5 Euro erhöht.
- Bedingungsanpassung: soweit sich die gesetzlichen Vorschriften im SGB XI ändern, können die vertraglichen Regelungen angepaßt werden
- Die Tarife dieses Bausteins sind unbefristet.
- Der Versicherungsschutz besteht für Pflege und für die Betreuung und Beaufsichtigung wegen eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs in Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich die versicherte Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält. Bei einem Aufenthalt in einem anderen europäischen Land besteht kein Versicherungsschutz.
- Wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, enden die für sie abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins. Die Pflegetagegeld-Zusatztarife können jedoch durch gesonderte Vereinbarung fortgesetzt werden.
- Wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nur vorübergehend in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, gibt es die Möglichkeit, den Tarif in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
- Es gibt keine Wartezeiten
- Es werden Neugeborene ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten versichert
- Antragsfragen:
- 1. Besteht bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit oder wurde eine Pflegestufe beantragt?
- 2. Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
- 3. Waren Sie in den letzten 12 Monaten in ambulanter/stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?
Mehr lesen Sie hier: Allianz-Tarif PZT Best_12_2012
Über den Autor: Leonie Pfennig
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