Zuschuss für in der GKV pflichtversicherte Arbeitnehmer
Bei in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern werden die Beitragssätze jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
Ausnahme: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur GKV (sofern er von der jeweiligen Kasse erhoben wird) ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren in der Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls allein vom Arbeitnehmer zu tragen.
Sonderfall Sachsen: Hier beträgt der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegepflichtversicherung 1,675%. Kinderlose über 23 Jahren zahlen 1,925%.
Krankenversicherung (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Gesamt):
• Allgemeiner Beitrag 7,30% / 7,30% / 14,60%
• Ermäßigter Beitrag 7,00% / 7,00% / 14,00%
• Zusatzbeitrag 0,00% / 1,00% [Details] / 1,00% [Details]
Pflegeversicherung (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Gesamt):
• allgemein 1,175% / 1,175% / 2,35%
• Kinderlose über 23 Jahre 1,175% / 1,425% / 2,60%
• Sachsen 0,675% / 1,675% / 2,35%
• Sachsen/Kinderlose 0,675% / 1,925% / 2,60%
Zuschuss für PKV-Mitglieder und freiwillig Versicherte in der GKV
Privat versicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte GKV-Mitglieder haben Anspruch
auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Im Detail gilt Folgendes:
Krankenversicherung
Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers in der Krankenversicherung errechnet
sich aus der Hälfte des Betrags des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen
und den beitragspflichtigen Einnahmen, die bei Krankenversicherungspflicht
maßgebend wären. Bei der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze
von 4.237,50 Euro und dem Beitragssatz von 14,6 Prozent errechnet sich
ein maximaler Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von
309,34 Euro [4.237,50 Euro x 14,6 Prozent x 0,5]. Bei Personen ohne Anspruch
auf Krankengeld beträgt er 296,63 Euro [4.237,50 Euro x 14 Prozent x 0,5].
Pflegeversicherung
Als Höchstzuschuss des Arbeitgebers in der Pflegeversicherung ist die Hälfte
des Betrags zu zahlen, der sich für einen Versicherungspflichtigen ergibt.
Der maximale Beitragszuschuss für 2016 beträgt daher 49,79 Euro [4.237,50
Euro x 2,35 Prozent x 0,5]. In Sachsen beträgt der Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung
28,60 Euro [4.237,50 Euro x 0,675 Prozent].
Monatlicher Höchstzuschuss für PKV-Mitglieder 2016
Krankenversicherung mit Anspruch auch Krankengeld: 309,34 Euro.
Krankenversicherung ohne Anspruch Krankengeld: 296,63 Euro.
Pflegeversicherung: 49,79 Euro.
Pflegeversicherung Sachsen: 28,60 Euro.
Über den Autor: Thomas Kliem
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