Zuschuss für in der GKV pflichtversicherte Arbeitnehmer

Bei in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern werden die Beitragssätze jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Ausnahme: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur GKV (sofern er von der jeweiligen Kasse erhoben wird) ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren in der Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls allein vom Arbeitnehmer zu tragen.

Sonderfall Sachsen: Hier beträgt der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegepflichtversicherung 1,675%. Kinderlose über 23 Jahren zahlen 1,925%.

Krankenversicherung (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Gesamt):

• Allgemeiner Beitrag 7,30% / 7,30% / 14,60%

• Ermäßigter Beitrag 7,00% / 7,00% / 14,00%

• Zusatzbeitrag 0,00% / 1,00% [Details] / 1,00% [Details]

Pflegeversicherung (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Gesamt):

• allgemein 1,175% / 1,175% / 2,35%

• Kinderlose über 23 Jahre 1,175% / 1,425% / 2,60%

• Sachsen 0,675% / 1,675% / 2,35%

• Sachsen/Kinderlose 0,675% / 1,925% / 2,60%

Zuschuss für PKV-Mitglieder und freiwillig Versicherte in der GKV

Privat versicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte GKV-Mitglieder haben Anspruch

auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Im Detail gilt Folgendes:

Krankenversicherung

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers in der Krankenversicherung errechnet

sich aus der Hälfte des Betrags des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen

und den beitragspflichtigen Einnahmen, die bei Krankenversicherungspflicht

maßgebend wären. Bei der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze

von 4.237,50 Euro und dem Beitragssatz von 14,6 Prozent errechnet sich

ein maximaler Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von

309,34 Euro [4.237,50 Euro x 14,6 Prozent x 0,5]. Bei Personen ohne Anspruch

auf Krankengeld beträgt er 296,63 Euro [4.237,50 Euro x 14 Prozent x 0,5].

Pflegeversicherung

Als Höchstzuschuss des Arbeitgebers in der Pflegeversicherung ist die Hälfte

des Betrags zu zahlen, der sich für einen Versicherungspflichtigen ergibt.

Der maximale Beitragszuschuss für 2016 beträgt daher 49,79 Euro [4.237,50

Euro x 2,35 Prozent x 0,5]. In Sachsen beträgt der Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung

28,60 Euro [4.237,50 Euro x 0,675 Prozent].

Monatlicher Höchstzuschuss für PKV-Mitglieder 2016

Krankenversicherung mit Anspruch auch Krankengeld: 309,34 Euro.

Krankenversicherung ohne Anspruch Krankengeld: 296,63 Euro.

Pflegeversicherung: 49,79 Euro.

Pflegeversicherung Sachsen: 28,60 Euro.