Dieser Zusatztarif, Beitragsentlastung im Alter, kurz BEA, kann nur von Privatkrankenversicherten abgeschlossen werden. Einerseits gleich mit zu Beginn des Versicherungsvertrages bzw. kann man sich auch noch während der Laufzeit dafür entscheiden.
Ziel ist es, die Gesundheitskosten im Alter zu senken.
Schließt man den BEA über z.B. 200 Euro ab, dann senkt sich der Beitrag im Alter um diese 200 Euro. Aber Achtung: dieser „Sparbetrag“ in Höhe von 200 Euro reduziert sich um den Beitrag des BEA-Tarifes, weil dieser bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Kündigung oder Todesfall) weiter bezahlt werden muss.
Die Höhe des Entlastungstarifes kann individuell festgelegt werden.
Ist man als Arbeitnehmer in der PKV versichert, profitiert man davon, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages dazuzahlt.
Ein weiterer Vorteil des BEA ist, dass man nicht an das Geld heran kommt, es steht einem dann wirklich bei Renteneintritt zur Verfügung.
Es gibt ja immer zwei Seiten einer Medaille. Sollte man den Versicherer wechseln oder in die Gesetzliche Krankenkasse gehen, ist eine Mitnahme der Ersparnisse aus diesem BEA-Tarif nicht möglich, das Geld verbleibt beim Versicherer. Auch im Todesfall gibt es keine Auszahlung des unverbrauchten Geldes.
Sprechen Sie uns gern an, wir finden zusammen mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
Über den Autor: Thomas Kliem
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