Haben Sie eigentlich schon einen PLAN für den NOTFALL?

19. September 2016 in Allgemein, Altersvorsorge

Sie haben alle notwendigen Versicherungen.
Auch für Ihren wohlverdienten Ruhestand haben Sie bereits vorgesorgt oder zumindest einen Grundstein gelegt.
Ihr Leben verläuft im Großen und Ganzen in geordneten Bahnen. Was soll also groß schief gehen?

Doch reicht es wirklich aus, für den Ernstfall alle notwendigen Versicherungen abzuschließen?
Und wer kümmert sich um Sie, wenn Sie es selber wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr können?

Nach unserer Erfahrung haben sich die wenigsten Menschen bisher ernsthaft damit auseinander gesetzt.
Und die wenigen Menschen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, verfügen über lückenhafte oder rechtlich unzureichende Regelungen.

Wovon reden wir im Detail?

Sagen Ihnen die Begriffe
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Haustierverfügung, Unternehmervollmacht und Testament etwas?
Ja? Dann sind Sie schon einen Schritt weiter, als die meisten Bürger unseres Landes.
Aber haben Sie auch bereits rechtssichere Regelungen getroffen?
Nein? Keine Sorge, damit befinden Sie sich in „guter“ Gesellschaft der meisten Menschen.

Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit, sich kostenlos und kompetent von uns informieren zu lassen:

Zögern Sie also nicht und nehmen Sie Kontakt auf:

https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/leonie-josie-pfennig/

 

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Raus aus der Lebensversicherung

28. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, Sonstige Versicherungssparten

Heute möchte ich noch einmal auf den WISO-Beitrag zum o. g. Thema verweisen.

Eine mögliche Alternative, sich von unrentablen Versicherungen zu trennen, ist die Rückabwicklung von Verträgen, die Formfehler aufweisen.
Schon sehr bald werde ich für meine Kunden und alle Interessenten ein sehr interessantes Prüfverfahren anbieten.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld, bis die letzten Details geklärt sind.

Darf mir die Bausparkasse meinen Bausparvertrag kündigen bzw. die Annahme von Zahlungen verweigern?

23. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, Finanzierungen, Vermögensanlage

Viele Bürger unseres Landes verfügen über einen Bausparvertrag.
Motiv für den Abschluss eines Bausparvertrages ist entweder die Sicherung eines zinsgünstigen Darlehens für eine wohnwirtschaftliche Verwendung oder die Ansammlung von Vermögen zur freien Verfügung.
Die Grundidee des Bausparens ist von einem Solidargedanken geprägt. Vereinfacht ausgedrückt zahlen alles Menschen, die den Erwerb oder Neubau einer Immobilie anstreben, in einen „Topf“ ein. Die Ersten können die angesammelten Mittel sofort verwenden und sorgen mit der Tilgung dafür, das neue Mittel hinzukommen, die den nächsten Sparern die notwendigen Gelder für Kauf oder Neubau sichern. Wenn man so will, ist das Bausparen eine Art von Schnellballsystem. Damit das System funktioniert, müssen ständig neue Gelder in den „Topf“ eingezahlt werden. Entweder aus Sparleistungen neuer Mitglieder oder aus Tilgungsleistungen von Bausparern, die bereits Gelder erhalten haben. Das Prinzip soll aus dem 18. Jahrhundert stammen. In Deutschland soll die Wiege dieser Idee im Schwabenland liegen.
Erst später hat man zur Stabilisierung des Systems Wartezeiten und Zuteilungsvoraussetzungen eingeführt. Grundsätzlich hat sich dieses System bis heute kaum verändert.

In den letzten Jahren hat sich aber einhergehend mit den gesunkenen Kapitalmarktzinsen ein interessanter und für die Bausparkassen negativer Trend entwickelt. Immer mehr Sparer verzichten auf die Inanspruchnahme des Darlehens und horten das Geld auf dem Vertrag oder entnehmen einfach das Guthaben ohne Inanspruchnahme des Darlehens. Somit fehlen Mittelzuflüsse durch Tilgungsleistungen. Im Gegenteil. Tendenziell erfolgen dadurch sogar Mittelabflüsse. Das Verhalten dieser Sparer ist natürlich absolut Nachvollziehbar. Bei einem Bausparvertrag steht bereits bei Vertragsabschluss fest, welchen Sparzins man erhält und wie hoch der Zins für das spätere Darlehen sein wird. Wenn man also einerseits einen alten Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung von 3% und einem Darlehenszins von 6,5% hat, auf der anderen Seite für neue Sparverträge, Tagesgelder etc. mit Mühe und Not 1% Guthabenverzinsung erhält bzw. eine Darlehen für 2% erhalten kann, wäre es doch für den Einzelnen wirtschaftlich sinnlos, die alte, hohe Verzinsung aufzugeben bzw. das teure Darlehen aufzunehmen.

Da die Bausparkassen im aktuellen Zinsumfeld natürlich große Schwierigkeiten haben, die relativ hohen Zinsen der Altverträge darzustellen, versuchten und versuchen viele Bausparkassen sich der aus Ihrer Sicht unattraktiven Verträge zu entledigen.

Welche Rechte haben Sie?

Grundsätzlich und nach weitgehender Einigkeit sind Einzahlungen in einen Bausparvertrag bis zu Höhe der Bausparsumme möglich. Die Bausparkassen können jedoch Zahlungen, die den Regelsparbeitrag (je nach Bausparkasse ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme) überschreiten ablehnen.
Ist die Bausparsumme erreicht müssen keinerlei Zahlungen mehr angenommen werden, da der der Zweck des Vertrages als erfüllt gilt.
Umstritten ist jedoch, ob der Bausparkasse in diesem Fall ein Kündigungsrecht zusteht. Für den Sparer wäre das natürlich nachteilig, denn er würde somit sofort seinen Zinsanspruch verlieren.
Die Gerichte kamen bisher zu unterschiedlichen Auslegungen. Überwiegend wurde den Bausparkassen die Kündigung zugestanden, wenn seit dem Darlehensanspruch zehn Jahre vergangen sind. Die Entscheidungen basierten auf §489 (1) 2. BGB. Wobei ich mich frage, wie das in §489 (1) 2. BGB geregelte Kündigungsrecht des Darlehensnehmers auf den Darlehensgeber übergehen kann. Vielleicht kann mir ein mitlesender Jurist auf die Sprünge helfen. [Siehe Update weiter unten].
Zusätzlich wurde begründet, dass der Bausparer nicht zu entscheiden habe, wie lange die Ansparphase andauere, weil der Sinn des Bausparens ja schließlich die Erlangung eines Bauspardarlehens sei.

Zu einer anderen Auffassung kamen das Amtsgericht Ludwigsburg (Urteil vom 7. August 2015 – Aktenzeichen: 10 C 1154/15) sowie das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 9. Oktober 2015 – Aktenzeichen: 7 O 126/15) und das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 13.01.2016 – AZ.: 21 O 240/15).
Die Gerichte verneinten das „vollständige Empfangen“ des Darlehens nur deswegen, weil der Darlehensanspruch besteht.

Zusammenfassung:

Einzahlungen im Rahmen des Regelsparbeitrags und bis zur Höhe der Bausparsumme sind bis zu zehn Jahren nach voller Einzahlung der Bausparsumme unkritisch. Wenn Ihre Bausparkasse Ihnen die Auflösung eines Altvertrags, den Sie als reinen Sparvorgang bzw. als Anlageinstrument fortführen möchten vorschlägt, seien Sie bitte kritisch und rechnen Sie genau nach.

Sind Sie von einer Vertragskündigung betroffen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Auch die Verbraucherzentralen können ein erster Ansprechpartner sein.

Update 02.02.2016:

Am 01.02.2016 bestätigte das OLG Hamm das erstinstanzliche Urteil des LG Münster und gab damit einer Bausparkasse Recht, einen Vertrag zehn Jahre nach Zuteilungsreife zu kündigen.
Eine letzendliche Klärung ist damit aber noch nicht herbei geführt. Hier bleibt eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH abzuwarten. Diese wird aber nicht vor 2017 erwartet.

Strittig unter Juristen ist insbesondere, inwieweit §489 (1) 2. BGB Anwendung finden kann. Ich hatte oben ja bereits meine Zweifel formuliert, inwieweit die Bausparkasse als Darlehensnehmer angesehen werden kann.
Das Argument der Bausparkassen: Die Sparer würden den Bausparkassen durch ihre Einlagen Geld leihen, somit seien die Bausparkassen Darlehensnehmer mit den entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten.
Ob bei den bisherigen Urteilen pro Bausparkasse tatsächlich nur die Frage der Anwendung des §489 (1) 2. BGB eine Rolle spielte oder ob auch gesamtwirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielten, ist rein spekulativ.
Warten wir also auf das höchstrichterliche Urteil des BGH…

Für Sie gelesen: Spannende Meldungen aus der Finanz- und Versicherungswelt vom 21.01.2016

21. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, GKV, PKV, Pressespiegel, Risiko Lebensversicherung
  1. Krankenkassen befürchten zehnmal höhere Zusatzbeiträge
    Wirtschaftswoche
    http://www.wiwo.de/unternehmen/versicherer/versicherungen-krankenkassen-befuerchten-zehnmal-hoehere-zusatzbeitraege/12855774.html
  2. Altersarmut – Mehr als 1.100 Euro Rente haben Seltenheitswert
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4837057/Altersarmut-Rente-Rentenluecke/
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung – Die Versicherungsidee wird aufgegeben
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4836944/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Verfassungsbruch-Interview-Schwintowski/
  4. Arzt muss Krankenakten vollständig und lesbar übergeben
    ASSCompact
    http://www.asscompact.de/nachrichten/arzt-muss-krankenakten-vollst%C3%A4ndig-und-lesbar-%C3%BCbergeben
  5. Lebenserwartung: Deutsche werden sieben Jahre älter als sie glauben
    Cash.ONLINE
    http://www.cash-online.de/versicherungen/2016/lebenserwartung-2/300994

Prüfen Sie jetzt den Beitrag Ihrer Riester Rente!

20. Januar 2016 in Altersvorsorge

Aktualisierung per 03.02.2017

Neues Jahr, neue Prüfung Ihres Beitrags zur Riester Rente.
Ihre Dezember-Gehaltsabrechnung mit Angabe des rentenversicherungs-/sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens 2016 sollte Ihnen vorliegen.
Damit Sie für das Jahr 2016 die volle Zulage bzw. die volle Förderung erhalten, sollten Sie bereits jetzt prüfen, ob der Beitrag Ihrer Riester Rente ausreichend hoch ist.
Selbstverständlich können Sie die Prüfung auch noch bis Dezember aufschieben. Aber dann sind gegebenenfalls fehlende Beitragszahlungen in einer Summe zu entrichten.
Vielleicht fällt es Ihnen ja leichter, Ihre Beiträge unterjährig anzupassen.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten?

Grundsätzlich müssen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (hier 2016) eingezahlt werden. Davon werden die Grundzulage in Höhe von 154 EUR und ggfls. die Kinderzulage(n) in Höhe von 185 EUR für vor dem 01.01.2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder bzw. 300 EUR für ab dem 01.01.2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder abgezogen.

Beispiel

SV-pflichtiges Jahreseinkommen 2016

40.000,00 €

4% von 40.000,00 €

1.600,00 €

(max. jedoch 2.100,00 €)
Grundzulage

-154,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2007

-185,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2014

-300,00 €

Eigenbeitrag pro Jahr

961,00 €

(mindestens 60,00 €)

In unserem Beispiel müssen also 961,00 € Eigenbeitrag im Jahr 2017 in die Riester Rente eingezahlt werden.
Sollte dieser Betrag höher sein als Ihre bisherige Beitragszahlung, sollten Sie entweder im Laufe des Jahres eine einmalige Zuzahlung leisten oder den Beitrag gemäß Ihrer festgelegten Zahlungsweise (z. B. monatlich) erhöhen. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer unterjährigen Erhöhung den Differenzbetrag durch die noch zur Verfügung stehenden Monate teilen müssen.

Auch eine Reduzierung des notwendigen Eigenbeitrags ist natürlich denkbar, wenn sich z. B. Ihr Gehalt reduziert hat oder neugeborene Kinder hinzugekommen sind. Bedenken Sie aber bitte, dass sich dadurch natürlich auch Ihr Anspruch aus dem Vertrag im Rentenalter reduziert. Sie sollten sich eine Reduzierung also stets gut überlegen.

Zur Erlangung zusätzlicher Steuervorteile können Sie abweichend bei der o. g. Berechnung statt der 4% des SV-pflichtigen Vorjahreseinkommens auch pauschal den Höchstbetrag in Höhe von 2.100 ansetzen.

Daraus folgt dann die Berechnung

SV-pflichtiges Jahreseinkommen 2016

40.000,00 €

4% von 40.000,00 €, hier abweichend

2.100,00 €

(Höchstbeitrag)
Grundzulage

-154,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2007

-185,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2014

-300,00 €

Eigenbeitrag pro Jahr

1.461,00 €

Die Kinderzulage(n) werden natürlich nur sofern zutreffend abgezogen!

Rürup Rente – Steuersparmodell oder unflexible Kostenfalle?

12. Januar 2016 in Altersvorsorge, Vermögensanlage

Vor einigen Tagen wurde das Thema Rürup Rente (offizielle Bezeichnung Basisrente) wieder einmal in den Medien und im Internet diskutiert.
In einem sehr einseitigen Bericht wurde das Produkt als extrem Nachteilig beschrieben und vor dem Abschluss einer Rürup-Rente gewarnt.

Grund genug für mich, diese eindimensionale Sichtweise zu relativieren. Relativieren, nicht grundsätzlich dagegen reden!

Bevor ich hier in epischer Breite erkläre, was eine Rürup Rente ist, verweise ich gerne auf Wikipedia. Mir geht es heute nicht um eine Produkterklärung, sondern um eine grundsätzliche Betrachtung.

Mich stört es grundsätzlich immer, wenn bestimmte Anlageformen und Anlageklassen als ungeeignet eingestuft werden. Nahezu jede Art der Geldanlage die der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt hat ihre Berechtigung und kann für bestimmte Kunden bedarfsgerecht sein. Aus dogmatischen Gründen einem Rat suchenden Anleger bestimmte Anlagemöglichkeiten vorzuenthalten oder einseitig negativ oder einseitig positiv darzustellen hat nach meiner Philosophie nichts mit einer guten Beratung zu tun. Natürlich darf und soll ich als Berater/Vermittler im Bereich Finanzen und Versicherungen auch einmal ein bestimmtes Anlageverhalten der Verbraucher, bestimmte Produkte oder gesetzliche Regelungen kritisieren, jedoch darf das m. E. nicht in einer Verweigerung gegenüber dem gehen, was unser Auftrag als dem Kunden verpflichtete Berater/Vermittler ist münden. Ich verstehe mich in erster Linie als Informationslieferant um meinen Kunden die Möglichkeit einer Entscheidung zu verschaffen.
Da helfen einseitige Darstellungen bestimmter Anlagearten nicht weiter. Für meine eigene Anlageentscheidung für mein eigenes Geld sieht das natürlich anders aus. Aber davon ist hier nicht die Rede.

Lassen Sie uns die Sache nüchtern betrachten. Bevor ich mich überhaupt zu einer Bewertung eines Produkts, hier der Rürup Rente, hinreißen lasse, sollte ich erst einmal die Wünsche des Kunden sehr genau kennen lernen. Dazu ist es erforderlich, einfach einmal zuzuhören und durch gezielte Nachfragen genau zu verstehen, was dem Kunden wichtig ist. Daraus ergibt sich dann die Empfehlungspalette mit Darlegung aller Vor- und Nachteile und Aufzeigung der möglichen Konsequenzen.
Bevor ich das Produkt Rürup Rente bewerte, sind also immer die Anlagemotive genau zu hinterfragen.

Sachlich gesehen ist eine Rürup Rente eine versicherungsförmige Geldanlage, die der Altersvorsorge dient. Der Kunde kann sein Geld dabei „konservativ“ (also im Zinsmarkt) anlegen oder in Investmentfonds unterschiedlicher Kategorien. Auch Mischformen sind am Markt vertreten. Wenn also ein Kunde etwas für seine Altersvorsorge tun möchte, ist die Rürup Rente faktisch erst einmal neben vielen anderen Anlageformen geeignet. Mit der Information „Ich will für meine Rente vorsorgen“, kann man daher erst einmal nicht viel anfangen.

Bevor man auf die genauen Merkmale einer Rürup Rente eingeht muss m. E. erst einmal geklärt werden, welche Prioritäten ein Anleger im Spannungsdreieck zwischen Liquidität, Rendite und Sicherheit hat. Das ist wichtig für die Identifizierung der Anlageklasse. Natürlich hat jeder eine andere Vorstellung davon, was für ihn Liquidität, Rendite und Sicherheit jeweils bedeuten.
Es ist eben ein Unterschied, ob mir ein Kunde sagt, dass es für ihn bei der Altersvorsorge (in der Regel spricht das eher für eine langfristige Anlage bzw. einen langfristigen Sparprozess) wichtig ist, im „Notfall“ später oder jederzeit über das angesparte Guthaben verfügen zu können oder nicht. Und wenn ja, in welcher Höhe? Welche Renditeerwartung hat der Kunde? Reichen 2%, oder sollen es 8% sein? Und wie sicher soll die angestrebte Rendite erreicht werden? Darf es Schwankungen geben? Müssen harte Kapitalgarantien existieren oder dürfen kalkulierbare Risiken eingegangen werden?
Hat man sich davon ein Bild gemacht, ist zwar noch nicht unbedingt klar, welche Anlageform und welche Anlageklasse genau geeignet sind, die Auswahl der geeigneten Produkte hat sich aber schon deutlich reduziert. Genau das ist ja der Sinn der Sache. Aber bitte nicht durch eigene Vorlieben des Beraters/Vermittlers, sondern durch die Wünsche des Kunden!

Erst jetzt ist es an der Zeit, die unterschiedlichen Anlageprodukte zu vergleichen und auf Risiken und Einschränkungen hinzuweisen. Und die möglichen Alternativen müssen vergleichbar gemacht werden. Es ist aus meiner Sicht unredlich, wie geschehen, eine sehr unflexible Form der Altersvorsorge wie die Rürup Rente mit einer flexiblen Anlage in Investmentfons zu vergleichen. Noch einmal: Was ist dem Kunden wichtig? Vielleicht will er diese Flexibilität ja gar nicht. Vieleicht kommt es ihm auf die Steuervorteile an (Besteuerung im Alter muss dabei natürlich ebenfalls betrachtet werden!).

Mit folgenden Punkten wird gegen die Rürup Rente argumentiert:

1. Hohes Verlustrisiko, wenn der Anleger nach kurzer Vertragsdauer nicht mehr zahlen kann.

Entgegnung: Sachlich je nach Anbieter sehr unterschiedlich, jedoch durch Einbeziehung von Netto- bzw. Honorartarifen relativ gut zu handhaben.

2. Hohe (versteckte Abschlusskosten)

Entgegnung: Das ist leider kein spezielles Problem der Rürup Rente, sondern ein bei nahezu allen Anlageformen bestehendes Problem. Es ist die Aufgabe des Beraters/Vermittlers Kostentransparenz herzustellen und günstige Produkte aufzuzeigen.

3. Fehlende Flexibilität

Entgegnung: Stimmt, eine Rürup Rente ist unflexibel. Wenn einem Kunden Flexibilität wichtig ist, dann ist das ein klares Argument gegen die Rürup Rente. Es sei denn, andere Prioritäten (z. B. Steuervorteile) wiegen diesen Nachteil aus Kundensicht auf.

4. Fehlende Vererbbarkeit

Entgegnung: Ja und nein. Grundsätzlich ist das korrekt, aber vielleicht ist das dem Kunden gar nicht wichtig, weil er gar keine Erben hat oder bei der Anlage nur an sich denkt. Manche Anbieter haben gegen Aufpreis Lösungen parat. Die sind aber Erklärungsbedürftig!

5. Steuervorteile zu gering, später volle Steuerpflicht.

Entgegnung: Das ist relativ. Natürlich müssen dem Kunden nicht nur die Steuervorteile schön gerechnet werden. Insbesondere die Darstellung der Besteuerung im Alter ist wichtig. Aber welche Alternativen gibt es?

6. Fehlender Pfändungsschutz

Entgegnung: Die Rürup Rente wurde als pfändungssicher angepriesen. Durch diverse Gerichtsurteile hat sich dies tatsächlich als Marketinggeschichte entlarvt. Aber auch hier stellt sich wieder die Frage nach den Alternativen.

7. Die Angebote sind undurchschaubar

Entgegnung: Für wen? Für den Verbraucher ganz sicher. Aber ist es nicht genau die Aufgabe des Beraters/Vermittlers, hier einen Weg durch den Dschungel der Angebote zu zeigen? Und zwar generell und nicht nur auf die Rürup Rente bezogen!

Aus meiner Sicht bleibt objektiv ein produktspezifischer Vorteil: Die Steuervorteile in der Ansparphase. Wenn das für einen Kunden ausreichend ist, um alle subjektiven und objektiven Nachteile zu vernachlässigen, dann kann die Rürup Rente eben doch passen.

Ich will es noch einmal ganz klar sagen:
Ich werde sicher nicht morgen dem Fanclub Riester Rente beitreten. Privat habe ich eine ganz klare Meinung. Mir persönlich ist es wichtig, jederzeit die Hoheit über meine Anlagen zu haben. Nur ich alleine will bestimmen, ob und wann ich mein Geld entnehme und verwende. Ich habe mich nach reiflichen Überlegungen für meine eigene Geldanlage schon vor Jahren gegen eine Rürup Rente entschieden. Auch wenn die Steuervorteile sehr verlockend waren und sind.
Aber: Meine persönlichen Vorlieben und Vorstellungen sind irrelevant, wenn ich mit einem Kunden über SEINE Ziele, SEINE Wünsche und SEINE Prioritäten rede.

Daher ist die Rürup Rente geeignet und ungeeignet. Sie kann Steuersparmodell und unflexible Kostenfalle sein. Sie kann bedarfsgerecht sein und sie kann völlig falsch für die Kundenziele sein.
Die Rürup Rente ist also ein Paradoxon. Sie ist so lange geeignet und ungeeignet gleichzeitig, bis wir den Deckel der Schachtel öffnen. Also bis wir uns sicher sind, welche Prioritäten wir haben.
Aber die Bewertung und Entscheidung trifft jeder Kunde für sich individuell!


Was ist eigentlich der Garantiezins?

11. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, PKV, Risiko Lebensversicherung, Vermögensanlage

Liebe Leser,

heute gibt es eine Definition zu einem Begriff, den Sie vielleicht schon gelegentlich im Zusammenhang mit dem Thema Altersvorsorge, Lebensversicherung oder Rentenversicherung gehört haben.
Es geht um den so genannten Garantiezins.
Schlagzeilen wie „Garantiezins erneut gesunken“ oder „Jetzt noch bis 31.12. den höheren Garantiezins sichern“ sind Ihnen sicher auch schon einmal begegnet.

Aber was ist der Garantiezins nun genau?

Eigentlich ist die korrekte Bezeichnung „Höchstrechnungszins“. Der Begriff Garantiezins hat aber Einzug in die Umgangssprache gefunden, weil er so schön klingt.
Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den die Lebens- oder Krankenversicherer nach Festlegung des Bundesfinanzministeriums maximal für ihre Deckungsrückstellungen ansetzen dürfen.
Zur Familie der Lebensversicherungen zählen auch Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Risikolebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Pflegerentenversicherungen.
Mit Deckungsrückstellungen bezeichnet man – simpel und anschaulich ausgedrückt – den Teil der Kundengelder (Beitragszahlungen abzüglich Kosten), die der Versicherer a) in der Lebensversicherung zur Erfüllung seiner Leistungspflicht verzinslich anzulegen hat und b) in der Krankenversicherung als Alterungsrückstellungen zum Ausgleich zum im Alter steigenden Kosten zu bilden hat.
Maßgeblich für die Höhe des Höchstrechnungszinses ist jeweils der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höchstrechnungszins. Eine Erhöhung ist nicht gestattet. Eine Unterschreitung des Höchstrechnungszinses ist dann erlaubt, wenn der Versicherer die Erträge nachweislich nicht mehr erwirtschaften kann.
Der Garantiezins ist streng genommen der Zinssatz, den der Versicherer vertraglich mit seinen Kunden vereinbart. Der Garantiezins kann unter dem Rechnungszins liegen.
Mittlerweile gibt es in der Lebensversicherung bereits Anbieter, die in bestimmten Tarifen den Garantiezins auf 0% reduziert haben. Der Ertrag für die Kunden stammt dann aus den nicht garantierten Überschussbeteiligungen. Also in diesem Fall alle den Kunden zustehenden Erträgen, die 0% übersteigen. Man könnte hier also von einem „Überraschungsei“ sprechen oder als Versicherer ganz zeitgemäß mit der Floskel „Wir schaffen das“ in die Werbung gehen. Vielleicht hat man dort auch schon auf eine bereits diskutierte Abschaffung des Garantiezinses spekuliert.
Überschussanteile fallen natürlich auch bei den Versicherern an, die weiterhin eine Garantie aussprechen. Überschussanteile sind Zusatzerträge des Versicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen.
Garantierte Verzinsung und Überschüsse bilden die Gesamtverzinsung. Diese ist bei den Versicherern unterschiedlich hoch.

Wie war die Entwicklung des Rechnungszinses?

In der Lebensversicherung ist die Entwicklung seit Juli 2000, analog zur gesamten Zinsentwicklung, rückläufig.
Historisch reichen die Angaben bis zum Jahr 1903 zurück. Von 1903 – 1922 lag der Höchstrechnungszins bei 3,50%.
Von 1923 – 1941 wurde mit einem Zins von 4,00% kalkuliert.
Big Beginn des Jahres 1942 wurde der Zins auf 3,0 reduziert. Auf diesem Niveau verbleib der Zins dann tatsächlich bis Juni 1986. Der bisher längste Zeitraum für einen konstanten Garantiezins.
Im Juli 1986 kam dann wieder mehr Dynamik in den Höchstrechnungszins. Es erfolgte eine Erhöhung auf 3,5%.
Im Juli 1994 wurde mit 4,00% erneut das Niveau der Jahre 1923 – 1941 erreicht. Aber die Freude hielt nicht lange an.
Im Juli des Jahres 2000 läutete das Bundesfinanzministerium die nun folgende stetige Abwärtsbewegung ein. Der Zins sank auf 3,25%.
Doch damit noch nicht genug. Bereits im Januar 2004 ging es weiter nach unter. Der Zinssatz wurde auf 2,75% reduziert.
Doch damit war der Rückgang noch nicht beendet. Im Januar 2007 erfolgte die nächste Senkung. Der Neue Höchstrechnungszins belief sich nun nur noch auf 2,25%.
Die Abstände der Reduzierung des Höchstrechnungszinses wurden nun immer kürzer. Im Januar 2012 folgte die Absenkung auf 1,75%, bevor im Januar 2015 die bisher letzte Reduzierung auf das aktuelle Niveau von 1,25% erfolgte.
Ab dem 1. Januar 2017 sinkt der Rechnungszins auf 0,90%.

In der Krankenversicherung liegt der Höchstrechnungszins seit über 50 Jahren bei 3,50%. Allerdings existiert dieser Wert nur auf dem Papier. Durch das so genannte AUZ-Verfahren wird der Rechnungszins pro Versicherungsunternehmen für den Altbestand nach unten angepasst.
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies bereits 2014 darauf hin, dass 36 von 40 PKV-Unternehmen den für das Jahr 2015 ausgewiesenen Rechnungszins nicht erreichen können.
Die Deutsche Aktuarvereinigung hat Anfang 2015 eine Absenkung auf 2,75% für Neuverträge empfohlen.

Laut Zahlenmaterial aus Juli 2015 (Bundesdrucksache 18/5956) erreichen die Versicherer folgende Rechnungszinsen in der Krankheitskostenvollversicherung:

3,50%: 7 Unternehmen, 1.261.000 Versicherte
3,25 – 3,29%: 25 Unternehmen, 7.011.000 Versicherte
3,00 – 3,24%: 2 Unternehmen, 3.000 Versicherte
2,75 – 2,99%: 1 Unternehmen, 196.000 Versicherte
2,50 – 2,74%: 2 Unternehmen, 2.000 Versicherte

Drei Unternehmen haben die Angabe verweigert.

Das Risiko (deutlicher) Beitragsanpassungen ist nach Jahren der relativen Ruhe also wieder akut vorhanden. Bei drei Unternehmen sieht es schwarz aus.
Fazit:

Die klassische Lebens- bzw. Rentenversicherung verliert als Geldanlage immer weiter an Bedeutung.
Lediglich die reinen Risikovarianten (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung) haben noch ihre Berechtigung.

Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen sollte auf spezielle Fondspolicen mit einer intelligenten Anlagestrategie
ausgewichen werden.

Das könnte Sie auch interessieren: Warum die Deutschen keine Aktien kaufen.

 

Warum die Deutschen keine Aktien kaufen

7. Januar 2016 in Altersvorsorge, Vermögensanlage

Haben Sie Aktien?
Oder Aktienfonds?
Ich meine jetzt nicht die 5 Telekom Aktien, die Sie sich damals durch die Fernsehwerbung haben aufschwatzen lassen.
Ich meine, ob Sie einen wesentlichen Teil ihres Vermögens in Aktien investiert haben.
Wenn ja, dann sind Sie eine echte Ausnahme. Eine löbliche Ausnahme, wie ich hinzufügen möchte.
Die Aktionärsquote in Deutschland lag per 2013 gemäß einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Deutschen Aktieninstituts bei lächerlichen 13,8%. In dieser Quote sind Aktien und Fonds mit Aktienanteil (und sei er noch so klein) enthalten, die sich in einem Wertpapierdepot bei einer Bank befinden. Fonds mit Aktienanteil, die in Lebens- oder Rentenversicherungen enthalten sind, sind nicht Bestandteil dieser Quote.
Die Quote der direkten Aktionäre in Deutschland beträgt aberwitzig niedrige 4,14%.
Zum Vergleich: In den USA beträgt die Aktionärsquote 56%, in UK 23% und in der Schweiz 20,4%. Selbst die Schweden bringen es auf beachtliche 17,2%.

Liegt die für eines der größten Industrienationen der Welt lächerlich geringe Aktionärsquote wirklich nur an der Vollkaskomentalität der Deutschen? Oder doch eher daran, dass die Amerikaner grundsätzlich eher die Chancen sehen, während wir Deutschen eher die Risiken sehen (nicht nur bei Aktien, sondern z. B. auch in der Gründerkultur)?

Wie lässt es sich erklären, dass Michel sich mit einer Verzinsung < 1% zähneknirschend zufrieden gibt, während John und Tom 8% als angemessen empfinden?

Heute habe ich mich wirklich wieder einmal richtig geärgert. Ausgelöst durch einen starken Rückgang der Kurse an der chinesischen Börse, ist der Deutsche Aktienindex heute um 2,3% gefallen.
Und schon sind die Medien wieder auf dem Plan mit idiotischen Schlagzeilen wie „Finanzmärkte: Crash in China – was Anlegern nun droht“.
Liebe Journalisten, sind die Auflagen Eurer Postillen so unter Druck, dass Ihr so einen Mist schreiben müsst, um Aufmerksamkeit zu erhaschen? Versucht es doch einfach einmal mit Qualitätsjournalismus. Das könnte helfen!
Was bitte ist das Problem bei einem Marktrückgang von 2,3%? Der DAX ist seit dem 01.11.1990 von 1441,20 auf 9979,85 gestiegen. Wer also vor etwas mehr als 25 Jahren den DAX „gekauft“ hätte, der hätte sein Vermögen um über 692% vermehrt. Was zum Teufel interessieren mich da bitte 2,3%??? Man hätte lediglich Schwankungen „aushalten“ müssen.
Sie brauchen nicht nachzurechnen: Um mit einer konventionelle Lebensversicherung, einem Sparbuch, einer Bundesanleihe oder einem Tagesgeldkonto den gleichen Ertrag zu erzielen, hätten Sie inkl. Zinseszins in den letzten 25 Jahren einen konstanten Zinssatz in Höhe von 8,05% p. a. erhalten müssen. Wie sich die Zinsen in den letzten 25 Jahren entwickelt haben, dürfte bekannt sein.

Warum der Deutsche keine Aktien kauft, liegt neben der Vollkaskomentalität und der dem Deutschen angeborenen Angst auch und vor allem an einer Desinformation der Bürger. Anstatt jeden minimalen Kursrückgang gleich als reißerische Schlagzeile auszuschlachten, sollte man den Menschen vielleicht einmal die Funktion der Aktie in unserem Wirtschaftssystem erklären.
Wenn man 100 Deutsche nach Ihrer Assoziation mit dem Begriff „Aktie“ fragen würde, erhielte man wahrscheinlich in 80% der Fälle den Begriff „Spekulation“ als Antwort. Und das ist Schuld der Medien, unseres Bildungssystems und der Politik. Man kann den Eindruck gewinnen, dass der Anleger absichtlich Dumm gehalten werden soll.
Ja, man kann mit Aktien spekulieren. Aber das ist nicht die Funktion von Aktien.

Aktien dienen der Teilhabe am Gewinn erfolgreicher Aktiengesellschaften für Jedermann. Im Idealfall langfristig, ohne ständige Käufe und Verkäufe, ohne Panik und ohne Gier.

Deutsche Anleger, versteht endlich die Funktionsweise von Aktien und Aktienfonds richtig.
Lernt auch, wie eine konservative Anlagestrategie in Aktien mit maximaler Risikostreuung und erhöhter Sicherheitsstufe funktioniert.
Und wenn Ihr langfristig orientiert seid, dann legt Euer Geld zu einem großen Teil in Aktienfonds an.

Gastbeitrag Private Altersvorsorge. Ein Gespräch mit Frank Rindermann – FRF Finanzmakler-Karlsruhe (http://www.finanzblog-frf.de)

8. November 2012 in Altersvorsorge

Heute einmal eine andere Sichtweise zum Thema private Altersvorsorge. Ich habe mit meinem Kollegen Frank Rindermann, der Spezialist für Ruhestandsplanung ist,  ein interessantes Gespräch geführt. Natürlich interessiert mich immer die Meinung von Kollegen, die genau wie ich auf bestimmte Sparten spezialisiert sind. Daher habe ich den Gesprächsverlauf für Sie nachskizziert:

Thomas Kliem:
Herr Rindermann, wie schätzen Sie als Spezialist für strategische Ruhestandsplanung heute die Dringlichkeit einer privaten Altersvorsorge in Deutschland ein?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Dringlicher als je zuvor. Heute ist den meisten Menschen bekannt, dass das gesetzliche Rentensystem eigentlich bereits am Ende ist. Ohne die staatlichen Zuschüsse in die Rentenkasse – die übrigens aus Steuergeldern geleistet werden – könnten bereits heute keine Renten mehr ausgezahlt werden. Die Politik hat in den letzten Jahren deutlich darauf reagiert und in mehreren Rentenreformen z.B. Rentenanwartschaften nachhaltig gekürzt, rentenrechtliche Zeiten reduziert und gestrichen und Anreize zur privaten Vorsorge geschaffen. Alles ein deutliches Signal, dass nun auch die Politik das gesetzliche Rentensystem in Frage stellt.
Obwohl sich heute mehr Menschen – und auch jüngere Jahrgänge – durchaus Sorgen um Ihre Altersversorgung machen und auch bereit sind, dafür eigenes Geld in die Hand zu nehmen, wird die private Altersvorsorge eher unstrukturiert und oberflächlich betrieben. Es fehlt an deutlicher und ehrlicher Aufklärungsarbeit und vielen falschen Informationen, die von vielen Seiten lanciert werden.

Thomas Kliem:
Welche Fehler werden heute von Kunden in der privaten Altersvorsorge gemacht?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Leider gleich mehrere Fehler. Zum einen wird die Rentenlücke noch immer komplett unterschätzt.

Zum anderen wird der notwendige Beitrag zur Deckung der Rentenlücke unterschätzt. Auch die Wirkung der Inflation wird meist gar nicht berücksichtigt. Ebenso die Steuerpflicht auf Rentenbezüge wird außer acht gelassen.

Im Ergebnis werden die meisten Verträge zur Altersvorsorge planlos abgeschlossen. Quasi dienen die meisten Abschlüsse nur der Befriedigung des schlechten Gewissens. Welche konkreten Ergebnisse diese Verträge zur „Ruhestandsplanung“ – wie wir die Altersvorsorge lieber bezeichnen –  beitragen, ist dem Verbraucher meist gar nicht bewusst.

Auch bieten noch immer zu viele Vermittler planlos Verträge an. Dabei denken die Vermittler eher an ihre eigene Brieftasche, als an eine professionelle Lösung eines Rentenproblems ihrer Kunden.

Thomas Kliem:
Worauf sollte ein Kunde bei der Beratung zur Ruhestandsplanung (Altersvorsorge) besonders achten und wie erkennt er einen „guten“ Berater?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ein Berater ist meist nicht in der Lage, die individuelle Altersvorsorge eines Kunden mit nur einem Produkt zu „erledigen“. Sinnvoll ist es ebenso wenig. Eine professionelle „Ruhestandsplanung“ muss systematisch und in mehreren Schritten erfolgen.

Thomas Kliem:
Welches sind Ihrer Meinung nach die systematischen Schritte innerhalb der Beratung zur Ruhestandsplanung (Altersvorsorge)?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Sie ergeben sich eigentlich als logische Konsequenz:

  1. Erfassung der persönlichen Daten des Kunden.
  2. Erfassung aller bereits bestehenden Anwartschaften zum gewünschten Ruhestandstermin (z.B. gesetzliche Rentenanwartschaft; berufsständische Versorgungsanwartschaften; Pensionsansprüche (bei Beamten); private Vorsorgeverträge u.ä.)
  3. Festlegung der Grundlagedaten zur Ruhestandsplanung. (z.B. Beginn des gewünschten Ruhestandes; Höhe der angestrebten monatlichen Rentenbezüge (netto), Mindestdauer der Rentenbezüge bzw. erwartete Lebenserwartung; erwarteter Steuersatz bei Rentenbeginn; erwartete Rendite bis zum Rentenbeginn der Vertragsbeiträge; erwartete Rendite ab Rentenbeginn; Höhe der erwarteten durchschnittlichen Inflation u.ä.)
  4. Berechnung des notwendigen Kapitals mit den o.g. Grundlagedaten, um die gewünschte Nettorente zum gewünschten Rentenbeginndatum lebenslang finanzieren zu können.
  5. Berechnung der notwendigen monatlichen Beitragshöhe (oder des Einmalbeitrages), mit der – unter Berücksichtigung der o.g. Grundlagedaten – das berechnete Gesamtkapital erreicht wird.

Am Ende dieser Beratungsschritte erkennt jeder Kunde genau, wie hoch sein tatsächlicher Bedarf an Kapital ist, um sein gewünschtes Rentenziel zu erreichen. Gleichzeitig erkennt er, was er wirklich jeden Monat (oder einmalig) in seine Ruhestandsplanung investieren muss. Ebenso wird ihm die Wirkung von Inflation und der notwendigen Rendite anschaulich bewusst.

Thomas Kliem:
Welche Produkte eignen sich für die private Altersvorsorge besonders?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Zuerst sollten Daten zum persönlichen Umfeld des Kunden und zur persönlichen Lebensplanung erfasst und berücksichtigt werden. Weiterhin müssen die individuellen Präferenzen an mögliche Produkte und die gewünschten Vertragsoptionen geklärt werden, die der Kunde benötigt bzw. wünscht. Vor der Auswahl des geeigneten Produktes ist jedoch noch die Frage nach der geeigneten „Vorsorgeschicht“ zu klären.

Thomas Kliem:
Und welche Vorsorgeschichten gibt es?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Wir haben heute bekanntlich das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge:

Zur Schicht 1 gehören die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente).

In der Schicht 2 sind die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu finden. Diese ersten zwei Schichten haben den Vorteil der staatlichen Subvention in Form von steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge innerhalb bestimmter Höchstsätze und – bei der Riester-Rente – direktem Zufluss von Förderbeiträgen. Im Gegenzug werden die Renten bei Rentenbezug jedoch zu 100% versteuert. Weiterhin werden die Renten dieser zwei Schichten in relativ enge Korsetts staatlicher Bedingungen gezwängt, was eine flexible Gestaltung dieser Renten nicht möglich macht. Schließlich gibt es die Schicht 3, zu der alle übrigen privaten Verträge zur Altersvorsorge gehören. Hier besteht eine nahezu unbegrenzte Flexibilität in Bezug auf Vertragsoptionen und Kundenwünschen. Da die Beiträge dieser Verträge der 3. Schicht aus bereits versteuertem Nettogehalt aufgewendet werden müssen, sind die Renten nur mit einem Bruchteil der Bezüge zu versteuern (Ertragsanteilbesteuerung).

Thomas Kliem:
Wie kann ein Kunde entscheiden, welche der Schichten für ihn interessant sind?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ganz ehrlich ? Das kann er selbst kaum. Er ist auf professionelle Beratung und Beratungssoftware angewiesen, welche in der Lage ist, alle steuerlichen Aspekte während der Laufzeit und ab Rentenbeginn zu berücksichtigen. Erst so ist – durch einen direkten Vergleich des Nettoaufwands bei gleicher Ziel-Rentenhöhe – zu erkennen, welche Schicht für den jeweiligen Kunden am rentabelsten ist. Darüber hinaus muss dann noch die relevante Schicht zu seiner Lebensplanung und seinen Produkt-Ansprüchen passen.

Thomas Kliem:
Aber noch ist nicht klar, welches Produkt für den Kunden sinnvoll ist, oder?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Richtig. Erst wenn alle oben angesprochenen Beratungsschritte vollzogen sind, kann das eigentliche Produkt gesucht und auch gefunden werden. Dabei muss entschieden werden, ob der Kunde klassische oder fondsgebundene Produkte wünscht und welche Optionen der spätere Vertrag anbieten muss. Hier sind beispielhaft mögliche Todesfallabsicherungen während der Vertragslaufzeit zu nennen oder ab Rentenbeginn. Auch die Art und die Höhe solcher Hinterbliebenenversorgungen können gewünscht sein. Ebenso können Hinterbliebenenrenten gewünscht werden oder Teilkapitalisierungen während der Laufzeit oder ab Rentenbeginn.

Thomas Kliem:
Wie unterscheiden sich klassische von fondsgebundenen Produkten?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Klassische Produkte haben die Eigenheit, dass die Kapitalanlage bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bleibt. Diese Kapitalanlagen sind gesetzlich reglementiert und unterliegen strengen Kontrollen. Durch die Begrenzung auf maximal 30% der Kapitalanlagen in Aktien und die Vorschrift überwiegend in sichere Zinsanlagen zu investieren, kann die Versicherung – gerade in Zeiten geringer Zinsen wie in diesen Jahren – keine Rendite erwirtschaften, die deutlich über der Inflationsrate liegt. Die tatsächlich durchschnittliche Höhe der Kapitalanlagen deutscher Versicherer in Aktien liegt aktuell bei ca. 5%. Auch dadurch sind Gesamtüberschusssätze der Versicherer aktuell kaum über 4,0 % zu finden. Die echte Beitragsrendite (Rendite bezogen auf die gezahlten Beiträge)  ist – durch Risiko-, Abschluss- und Vertragskosten – dabei noch viel geringer. Geworben wird aber von den Versicherern immer nur mit den Überschusssätzen, die sich jedoch nur auf das tatsächliche Deckungskapital bezieht und eben nicht auf die Summe aller gezahlten Beiträge.

Thomas Kliem:
Welches sind denn Beispiele für klassische Produkte?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Hier sind Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zu nennen. Kapitallebensversicherungen kennen wohl alle Verbraucher. Dass diese Verträge für eine Altersvorsorge nicht geeignet sind, wissen nur die wenigsten. Dabei sollte es jedem klar sein, dass hier Beiträge bezahlt werden, die nicht nur der Altersvorsorge dienen können. Teile des Beitrages werden hier nämlich für die Todesfallsumme benötigt und für die Vertragskosten. Wenn Altersvorsorge betrieben werden soll, muss ich nicht für meinen Todesfall vorsorgen. Dieses Risiko ist doch – viel günstiger – über separate Verträge (Risikolebensversicherungen) – zu erhalten. Wenn also die „sichere“ Anlage einer Versicherung anvertraut werden soll, bzw. die Verwaltung der Kapitalanlage, die ja immerhin die Höhe des Rentenkapitals bestimmt, dann bitte lieber eine Rentenversicherung.

Thomas Kliem:
Und was sind fondsgebundene Produkte?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Wie der Name anzeigt, handelt es sich um Produkte – auch hier sind Rentenversicherungen den Lebensversicherungen vorzuziehen – bei der die Kapitalanlage nicht von der Versicherung bestimmt wird, sondern vom Kunden selbst. Hier bestimmt der Kunde individuell die Anlage der Beitragsteile, die der Kapitalbildung dienen (ebenfalls nach Risiko- und Vertragskosten) in Investmentfonds. Je nach Risikoneigung und Renditeerwartungen kann der Kunde bei den „guten“ Produkten aus einer Vielzahl von Fonds (70 und mehr) aus verschiedenen Fondsklassen (Aktien-, Renten-, Immobilien-, Misch-, Dachfonds etc.) seine Anlage selbst zusammenstellen oder auch vorgegebene Aufteilungen wählen. Dabei ist ein jederzeitiger Wechsel der Fonds oder der vorgegebenen Aufteilungen möglich. Meist sogar mehrfach pro Jahr und kostenfrei. So kann jederzeit relativ schnell auf geänderte Situationen der Wirtschaft – die eventuell Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Fonds haben kann – reagiert werden. Ebenso kann so einige Jahre vor Rentenbeginn ein bestehendes Anlagerisiko reduziert werden oder ein bestimmter Vertragsstand (z.B. hohe Gewinne innerhalb der Policenfonds) gesichert werden.

Thomas Kliem:
Sind aber Investmentfonds nicht zu riskant als Anlage für die Altersvorsorge?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ganz klar „Nein“!

Wir sprechen in der Regel über Vertragslaufzeiten bis zum Rentenbeginn von 25 Jahren und wesentlich mehr. Jedes Kursrisiko – wohlgemerkt „guter“ Fonds – relativiert sich über einen solchen Zeitraum. Kurseinbrüche sind – und waren – immer auch Chancen, um gute Werte günstig zu kaufen. Weiterhin kaufen Sie in Zeiten sinkender Kurse bei monatlich gleichem Beitrag die Fondsanteile immer billiger ein. Steigen die Kurse wieder kaufen sie weniger Anteile. Die günstig gekauften Anteile steigen dabei an Wert. Dieses wird als „cost-average-effect“ bezeichnet (Durchschnittskosteneffekt).

Es gibt noch einen wichtigen Grund, warum in der Regel auf fondsgebundene Produkte zurück gegriffen werden muss.

Thomas Kliem:
Sie meinen, der Kunde „muss“ fondsgebundene Rentenversicherungen abschließen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Auch hier ein bestimmtes „Ja“. Das sollte für die meisten der Produkte für die Altersvorsorge, die der Verbraucher anschafft vorgesehen werden. Wie wir festgestellt haben, bieten konventionelle Produkte nur eine geringe Nettorendite nach Inflation. Um ein bestimmte Rentenziel zu erreichen, kann aber nur an 2 „Schrauben“ gedreht werden. Formulieren wir es einfach:

Stellschraube1: Sparbeitrag

Wenn wir „hinten“ (bei Rentenbeginn) eine bestimmte Summe „herausholen“ möchten, müssen wir „vorn“ (also während der Sparphase) eine bestimmte Summe hinein stecken (also Beiträge sparen). Die Beitragshöhe ist aber bei nahezu jedem Verbraucher endlich; soll heißen, nicht in unbegrenzter Höhe zu leisten. Der Verbraucher kann nur für das Alter sparen, was er – nach Abzug der Lebenshaltungs- und sonstiger Kosten – übrig hat. Dadurch ist die Summe „hinten“ aber auch begrenzt, die wir als Rente erhalten können.

Stellschraube2: Rendite

Die zweite „Schraube“ die wir zur Verfügung haben, ist die Rendite. Je höher die Rendite (Verzinsung oder Gewinn), desto höher das Endkapital (hier: die Rente).

Weil also „Schraube 1“ (Beitragshöhe) nicht unendlich anzuziehen ist, sind wir fast gezwungen auf eine höhere Rendite in der Altersvorsorge zu bauen, um das Rentenziel zu erreichen. Und nennenswerte Nettorenditen sind eben nur über Anlagen in Börsenwerte (hier: Investmentfonds) zu erzielen.

Thomas Kliem:
Womit kann denn ein Kunde bei fondsgebundenen Rentenversicherungen rechnen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Es ist belegbar, dass guten Fondsdepots nach langen Laufzeiten durchschnittlichen Nettorenditen von 8-10% p.a. erreicht haben. Solche Fondsdepots können auch in guten fondsgebundenen Rentenversicherungen zusammen gestellt werden. Selbst nach Vertragskosten sind so Nettorenditen von 7% realistisch. Wir erstellen alle Hochrechnungen aus Gründen der Sicherheit mit nur 6% p.a. So ist sicher gestellt, dass das Rentenziel unserer Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erreicht werden kann.

Thomas Kliem:
Warum stapeln Sie tief bei Ihren Hochrechnungen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Das das tue ich gar nicht. Wenn wir Hochrechnungen mit einer durchschnittlichen Performance von 6% p.a. durchführen, wissen wir, dass die echte Fondsrendite noch höher sein muss, da ja die Fondskosten innerhalb der Police noch zu berücksichtigen sind, die die Nettorendite schmälern. Um ein Nettoergebnis von 6% zu erreichen, müssen die Fonds inkl. Fondskosten eine Bruttorendite von ca. 7 – 8% p.a. erzielen. Hier sind wir wieder bei einer durchaus realistischen Betrachtung von möglichen Renditen. Um das Rentenziel des Kunden zu erreichen, dann ist jedes Zehntel-Prozent mehr sehr willkommen. Zum einen denken wir, dass der Kunde ohnehin mehr Rente benötigt als er heute denkt, wenn er sich nicht einschränken möchte. Zum anderen ist dieser „Risikopuffer“ wichtig. Sprechen wir heute von 7% (Bruttorendite) p.a., dann erinnert sich der Verbraucher später auch an 7% p.a. Sollten es dann „nur“ 6% gewesen sein, fühlt er sich vielleicht nicht gut. Wie aber wird er denken, wenn er 7% erwartet aber 8% erhält?

Thomas Kliem:
Herr Rindermann, vielen Dank für das Gespräch!