Bis zum 31.12.2008 konnten Gewinne aus der Aktienanlage steuerfrei vereinnahmt werden, wenn die Aktien mindestens ein Jahr gehalten wurden. Seit dem 01.01.2009 ist die Spekulationssteuer weggefallen. Unabhängig von der Haltedauer müssen Kursgewinne mit der so genannten Abgeltungssteuer (25% ggfls. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden. Der Sparerfreibetrag liegt bei 801 EUR pro Person und Jahr.
Ab 2023 soll der Betrag auf 1.000 EUR erhöht werden.
Kursverluste können mit Kursgewinnen verrechnet werden.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, kann im Rahmen der Steuererklärung ein Ausgleich geschaffen werden.
Aktienbestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, können weiterhin abgeltungssteuerfrei verkauft werden.

Die Abgeltungssteuer stellt im Gegensatz zur individuellen Besteuerung eine Vergünstigung dar.
Das ist natürlich grundsätzlich für private Anleger vorteilhaft, führt jedoch zu Ungleichbehandlungen.
So wird ein Anleger, der monatlich 100 EUR in Aktien oder einem ETF-Sparplan investiert, bei der Veräußerung seiner Bestände und bei der Auszahlung der Dividende mit dem selben Steuersatz besteuert, wie die Mehrheitsaktionärin eines Konzerns, die Jahr für Jahr mehrere Millionen Dividendenerträge erhält.

Aktien und Aktienfonds (z. B. ETF) sind für langfristig orientierte Anleger unter Beachtung einer weltweiten und marktbreiten Streuung nachweislich die ertragreichste Anlageform.
Die private Vorsorge muss dringend gefördert werden, weil die gesetzliche Rente nicht ausreicht.

Wie kann durch eine Reform der Abgeltungssteuer bei Aktien nun aber dafür gesorgt werden, dass private Anleger gefördert werden und Großaktionäre angemessen (höher) besteuert werden?

Ein Ansatz wäre die Einführung von großzügigen Freigrenzen. Wohl bemerkt Freigrenzen, nicht Freibeträge.
Im Gegensatz zu Freibeträgen löst das Überschreiten der Freigrenze eine Steuerpflicht auf den gesamten Ertrag aus.
Wenn man also z. B. eine Freigrenze i. H. v. 250.000 EUR einführen würde, könnten die meisten privaten Anleger Kursgewinne und Dividenden steuerfrei vereinnahmen.
Großaktionäre würden Kursgewinne und Dividenden voll versteuern müssen. Und das mit dem persönlichen Steuersatz, mindestens aber mit 25%.
Als zusätzliche Voraussetzung kann die Freigrenze nach unterschiedlichen Haltedauern gestaffelt werden.
So könnte die Freigrenze von 250.000 an die Bedingung gekoppelt werden, dass die Haltedauer mindestens zehn Jahre beträgt. Bei einer Haltedauer von fünf Jahren könnte die Freigrenze 100.000 EUR betragen. Bei weniger als fünf Jahren aber mehr als einem Jahr Haltedauer könnte die Abgeltungssteuer greifen. Wer Aktien oder Fonds weniger als ein Jahr hält, muss Dividenden und Kursgewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.