Mal wieder ein Test zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Zeitschrift Finanztest aus dem Hause Stiftung Warentest (Ausgabe Juli 2010). Leider haben sich die Finanztester bei diesem Test wieder einmal nur sehr oberflächlich mit der Materie beschäftigt.
Aber der Reihe nach:
Aufmacher für das Thema BU-Versicherungen war diesmal die Schlagzeile „Selten nach Wunsch“.
Hintergrund war eine Versuchsanordnung, in welcher 274 Probanden eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen sollten. Lt. Angabe der Finanztest ging das nur in einem Viertel der Fälle „glatt“. Gemeint ist damit, dass die BU-Versicherer in 75% der Fälle mit Ablehnungen oder Risikozuschlägen und/oder Ausschlüssen reagiert haben. Mich persönlich überrascht dieses Ergebnis nicht. Mutmaßlich wurden hier Anträge gestellt, die vorher nicht von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Vermittler/Berater mit der Risikoabteilung des entsprechenden Versicherungsunternehmens durchgesprochen wurden und/oder keine aussagekräftig aufbereiteten Unterlagen zu Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken eingereicht wurden. Die Quote der von mir eingereichten und vorher sauber ausgearbeiteten und durchgesprochenen Anträge, die ohne Ausschluss, Risikozuschlag oder Ablehnung wie beantragt angenommen werden, liegt deutlich höher.
Im Artikel der Finanztest verwundert die Aussage, dass man zunächst bei den vergleichsweise preiswerten Anbietern (von Finanztest mit sehr gut oder gut bewertet) anfragen solle. Obgleich im selben Absatz darauf hingewiesen wird, dass gerade diese Anbieter nicht sehr annahmefreundlich seien.
Im Weiteren erfolgen einige undifferenzierte Aussagen wie „einmal abgelehnt, immer abgelehnt“ oder auch, dass Arztberichte sehr gefährlich seien. Das stimmt, wenn man keine Ahnung hat, wie man damit umgeht. Den Warnungen vor Vermittlern, die den Kunden zur Verharmlosung von Vorerkrankungen auffordern, kann ich mich allerdings vorbehaltlos anschließen. Hier wird der Versicherungsschutz fahrlässig und teilweise mutmaßlich sogar vorsätzlich gefährdet.
Wenn die Finanztester endlich einmal begreifen würden, dass beratungsintensive und sensible Themen wie BU-Versicherungen in die Hände von Profis gehören, dann wäre viel gewonnen. Aber dieser Rat verkauft sich natürlich schlechter, als eine Horrorgeschichte.
Am Ende des Artikels folgt dann das Unvermeidliche. Ein Test der Finanztester, der es in sich hat. Auf der Basis der Kriterien
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate
- Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Befristung der BU-Leistung (Bewertung wird undifferenziert dargestellt!)
- Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung
- Geltungsbereich
- Antragsfragen
- Endalter
- Versicherbare Berufe
- Netto-Jahresbeitrag (ohne Überschüsse)
Das war alles!
Ergebnis: 39 (in Worten: Neununddreißig) Tarife wurden mit „sehr gut“ bewertet. Liebe Finanztester: Geht’s noch? Wer so testet, der sollte doch lieber beim Vergleich von Toastern oder Girokonten bleiben. Obwohl hier ja auch nicht immer „unfallfreie“ Ergebnisse präsentiert wurden.
Die Testkriterien sind nicht nur völlig unzureichend, sondern auch teilweise sonderbar.
Den Verzicht auf die abstrakte Verweisung hat nun ja fast jeder Anbieter in seine Bedingungen geschrieben. Aber vielleicht sollte man auch einmal darauf achten, was bei der Nachprüfung passiert!? Der Prognosezeitraum ist auch fast überall auf sechs Monate reduziert. Wenn auch nicht bei allen Tarifen, die mit „sehr gut“ von der Finanztest eingestuft wurden. Die Kriterien für die Nachversicherungsgarantie ignorieren die Variante „Ausbau- oder Erhöhungsoption“ ohne Ereignis. Der Test gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Möglichkeit einer befristeten Leistungsanerkennung mit Angabe der Dauer genauso gut bewertet wird, wie ein genereller Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Der Punkt „Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung“ ist bereits im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Aber bitte, von mir aus! Geltungsbereich (Ausland) ist sinnvoll, allerdings nur, wenn man gleichzeitig untersucht, ob der Versicherer auf eine Untersuchung im Inland verzichtet. Die Antragsfragen wurden bewertet. Negativ bewertet wurde die Frage, ob schon anderweitig Anträge gestellt wurden. Kein Kommentar! Wie genau Endalter und versicherbare Berufe geprüft wurden, lassen wir einmal dahingestellt. Es obliegt jedem Kaufmann, welche Geschäfte er machen möchte. Auch einem Versicherungsunternehmen muss man dieses Recht zugestehen. Nicht ganz verständlich ist die Angabe „Netto-Jahresbeitrag“ (ohne Überschüsse). Leute, das wäre der Bruttobeitrag. Und den habt Ihr Finanztester eben mal ignoriert! Ist ja auch nicht so wichtig, wenn der Beitrag sich um 100 -150% erhöht. Zudem ist es lächerlich, nur einen Beruf (Diplom-Kaufmann / Diplom-Kauffrau) zu bewerten.
Warum wurden wesentliche Kriterien ignoriert? Darüber kann man nur spekulieren. Entweder fehlt es an der erforderlichen Fachkenntnis oder die Liste wäre zu kurz geworden. Und wenn da nicht die Wunschkandidaten dabei gewesen wären… Lassen wir das.
Zwingend hätten u. a. folgende Kriterien mit in die Wertung genommen werden müssen:
- Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
- Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
- Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Kriegsklausel
- Definition der bisherigen Lebensstellung
- Verzicht auf befristetes Anerkenntnis
- Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
- Einschluss fahrlässiger Verstöße
- Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel
und einige Punkte mehr.
Fazit: Dieser Test ist eine glatte Fehlleistung. Wer sich daran orientiert, landet mit 90% Sicherheit beim falschen Tarif.
Aber ich kann mich nur wiederholen: Wer keine Qualifikation nachweisen muss, seine Beratung nicht dokumentieren muss und für seine Aussagen nicht haftet, der darf für die Auflage schreiben. Erbärmlich!
Seit dem 14.06.2011 ist die Ausgabe 07/11 mit einem neuen Test im Umlauf.
Über den Autor: Thomas Kliem
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