Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Sie müssen vor Aufnahme ihrer Selbstständigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versichert gewesen sein (z. B. als Arbeitnehmer) oder unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.
Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit.
Selbständige in Westdeutschland müssen rund 38 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen; für Selbständige in Ostdeutschland beläuft sich der Beitrag auf rund 34 Euro.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist u. a. von der für die Ausübung der Selbstständigkeit erforderlichen Qualifikation abhängig.
Für einen relativ geringen Beitrag können Sie das finanzielle Risiko einer Pleite also gut absichern.
Und zum Abschluss habe ich noch einen Tipp für Sie: Im Internet auf der Seite http://www.existenzgruender.de hält das Bundeswirtschaftsministerium sehr ausführliche und interessante Informationen bereit.
Über den Autor: Thomas Kliem
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