Rundschreiben der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 07.06.2011:
„Im Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung unseres Förderangebotes haben wir
uns dazu entschlossen, den Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren
auf 75.000 EUR je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf
maximal 75.000 EUR zu begrenzen. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben
unverändert bestehen. Anträge, die ab dem 01.07.2011 (einschließlich) bei der KfW
eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt, d.h. mit maximal
75.000 EUR.“
Zum selben Termin gibt es für die KfW-Programme 124/134 keine Möglichkeit mehr, eine Zinsbindung von 15 Jahren zu vereinbaren!
Weiterhin möglich ist die Vereinbarung einer 5-jährigen oder 10-jährigen Zinsbindung sowie eine 8-Jährige Zinsbindung für die endfällige Finanzierungsvariante.
Über den Autor: Thomas Kliem
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