Die meisten Beamten im Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat sehen sich erstmals eigenverantwortlich mit dem Thema Krankenversicherung konfrontiert.
Neben der Frage, ob man sich lieber privat oder gesetzlich versichern sollte und bei welchem Anbieter der Versicherungsschutz begründet werden soll, gilt es einige Besonderheiten der jeweiligen Beihilfeverordnungen zu beachten.
Heute möchte ich einen wichtigen Hinweis für angehende Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg geben.
Beamte in Baden-Württemberg, im aktiven Dienst, die nach dem 31.12.2012 erstmals verbeamtet werden, haben dauerhaft einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50%. Für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus, also der Behandlung im Wahlkrankenhaus durch den Arzt der Wahl und Unterbringung im Zweibettzimmer wird auf Antrag
monatlich ein Abzug in Höhe von monatlich 22 EUR durch die Beihilfestelle vorgenommen.
Häufig werden den jungen Beamten dann, sofern sie sich privat versichern, Tarifkombinationen in allen Bereichen (ambulant, stationär und dental) mit demselben Beihilfesatz angeboten. In Baden-Württemberg also 50%. Beamte im Vorbereitungsdienst / Referendariat haben mehrheitlich einen Anspruch auf so genannte Ausbildungstarife. Diese sind vom Beitrag her gegenüber den Tarifen für Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit stark rabattiert.
Entscheidet sich nur ein Beamter auf Widerruf (also im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst) die Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss er den o. g. Abzug vornehmen lassen.
Das ist in Abhängigkeit zur Tarifstruktur des jeweiligen Versicherungsunternehmens, bei dem die Private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, möglicherweise ungünstig.
Statt nämlich den stationären Bereich generell mit 50% bei der PKV zu versichern, sollte nur der Bereich für die Regelleistungen zu 50% versichert werden. Die Wahlleistungen hingegen sollten zu 100% versichert werden. Das ist wie gesagt nicht bei jedem Versicherungsunternehmen so 1:1 umsetzbar und nicht immer die beste Variante, es sollte aber jedes Mal geprüft werden!
Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, wo der Sinn sein soll und ob man damit nicht überversichert ist.
Ich kann Sie beruhigen. Das ist definitiv nicht der Fall. Und – deswegen ist diese Variante sehr häufig sinnvoll – sie sparen damit auch noch Geld!
Wie funktioniert das nun im Detail?
Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes bei der PKV beantragen Sie für den Baustein „Wahlleistungen im Krankenhaus“ den Tarif 100%.
Sie teilen der Beihilfestelle mit dem entsprechenden Formular mit, dass Sie keinen Abzug für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus wünschen. Das Formular wird Ihnen vom LBV zugeschickt.
Für den Baustein „Wahlleistungen“ 100% zahlen Sie dann in einem repräsentativen Beispiel 5 EUR mehr als in der Tarifvariante 50%. Das bringt Ihnen einen finanziellen Vorteil in Höhe von 17 EUR monatlich.
Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe besteht dann erneut Handlungsbedarf.
Sollen die Wahlleistungen zukünftig bei der Beihilfestelle in Anspruch genommen werden, muss die Erklärung innerhalb von fünf Monaten ab Umwandlung oder Wiederbegründung des Beamtenverhältnisses an das Landesamt für Finanzen geschickt werden.
Und natürlich muss dann auch eine Anpassung der Tarife bei der PKV vorgenommen werden. Hier muss innerhalb von sechs Monaten von der Tarifstufe 100% Wahlleistungen in 50% Wahlleistungen umgestellt werden.
Da es sich hier für die Versicherungsgesellschaft um eine Risikominimierung handelt, ist für die Umstellung keine erneute Prüfung des Gesundheitszustands erforderlich.
Das Landesamt für Finanzen in Baden-Württemberg beschreibt die Regeln auf seiner Website
Über den Autor: Thomas Kliem
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