Eine Vorsorgevollmacht umfasst folgende Bereiche:
– Gesundheit und Pflegebedürftigkeit
– Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
– Behörden, Versicherungen, Post, Internet-Accounts
– Rechts- und Vermögensangelegenheiten
Eine Patientenverfügung soll gelten, wenn man sich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar
im unmittelbaren Sterbeprozess oder im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit befindet.
Diese beiden Dokumente werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registriert.
Wenn keine Dokumente beim ZVR registriert sind, setzt das Betreuungsgericht bei einem Notfall einen gesetzlichen Betreuer ein.