
Rentenniveau: Das Rentenniveau soll gesetzlich bei 48 % bis 2031 abgesichert werden. Finanzierung erfolgt über Steuermittel. 2029 ist eine Evaluierung geplant.
Frühstart-Rente: Einführung zum 01.01.2026 – zehn Euro monatlich für Kinder (6–18 Jahre) in ein privatwirtschaftliches Altersvorsorgedepot, steuerfrei bis Renteneintritt, Auszahlung erst ab Regelaltersgrenze.

Soll besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern gestärkt werden.
Fokus: Digitalisierung, Vereinfachung, Portabilität bei Jobwechsel.

Abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt bestehen.
Finanzielle Anreize für längeres Arbeiten: Bis zu 2.000 € steuerfrei für Weiterarbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus.
Verbesserungen bei Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebenenrente und Grundsicherung.

Neue Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (wenn sie keinem anderen Sicherungssystem angehören).
Mütterrente: Drei Rentenpunkte für alle Mütter, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

Umwandlung in ein neues, einfaches Vorsorgeprodukt ohne bürokratische Hürden und mit geringeren Kosten.
Ziel: bessere Förderung für kleine und mittlere Einkommen, eventuell in Form eines Standardprodukts.

Die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern soll vereinfacht werden. Ziel: Entlastung von Erklärungspflichten.
Über den Autor: Thomas Kliem
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