Die DFV möchte mit ihrem Leistungspaket überzeugen.
ABER: wie sind denn die Versicherungsbedingungen dahinter formuliert?
Im Folgenden finden Sie die Punkte, die ich nicht versicherungsnehmerfreundlich finde und meine Erklärungen dazu finden Sie am Ende der Aufführungen im angehängten PDF.
1. für die Leistungsprüfung ist das MDK-Gutachten und der Pflegebescheid einzureichen
2. wenn aus dem Pflegegutachten nicht eindeutig die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz hervorgeht, muss der Demenzkranke noch von einem separaten Facharzt untersucht werden
3. zusätzlich kann der Versicherer zur Beurteilung der Leistungspflicht weitere Auskünfte von den behandelnden Ärzten und den Angehörigen von Heilberufen, der Krankenversicherung sowie Sozialversicherungsbehörde verlangen
4. das Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit ist in angemessenen Abständen durch den medizinischen Dienst nachzuweisen
5. Beitragsbefreiung wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit längstens jedoch für insgesamt 12 Monate innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren möglich. Die Ausschlüsse zur Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind allerdings in den Bedingungen sehr umfangreich aufgeführt.
6. Der Versicherer orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften und Änderungen und entscheidet selbst, ob er neue Tarife anbietet bzw. den bestehenden Tarif anpaßt. Und was wäre im Leistungsfall?
7. der Tarif ist mit Beitragsrückgewähr möglich, allerdings erhöht sich der Beitrag immens: es gibt für den Hinterbliebenenschutz bessere und günstigere Absicherungsvarianten
8. Antragsfragen: nur 2 Fragen, aber nach allen Erkrankungen, die man sich vorstellen kann, und die Frage nach: festgestellter Pflegebedürftigkeit, BU, DU, EU und GdB mehr als 50%, es werden die letzten 5 Jahre abgefragt
Übrigens: in der VPV VolksPflege und dem Domcura Pflege ASS ist der Tarif der DFV drin. Die Tarife unterscheiden sich durch jeweils einen Baustein, der mit dazu genommen wurde (s. mein Bericht).
Mehr lesen Sie hier: Leistungsinhalte des DFV_PZV